Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags
Titel des Wettbewerbsbeitrags
Kurzfassung des Wettbewerbsbeitrags
Die Stadt Cottbus als Kommune in Ostdeutschland ist durch den Zuzug von insbesondere geflüchteten Menschen seit 2015 vor besondere Herausforderungen gestellt. Der Zuzug von vor allem asyl- und bleibeberechtigten Menschen sowie der dazugehörige Familiennachzug stellt an alle Akteure (Migrant*innenselbstorganisationen, Hilfe- und Unterstützungssysteme, Regelinstitutionen und Behörden aber auch an die Geflüchteten selbst) neue Fragen der Koordinierung, der bedarfs- und zielgruppengerechten Ausgestaltung von Angeboten und Unterstützung. Aber auch die Frage nach einer funktionierenden Begleitung des Prozesses des Zusammenwachsens der eingesessenen Bevölkerung und der neu dazu gezogenen ist immanent. Dieser Generationsprozess wird in Cottbus insbesondere durch lebensweltnahe Unterstützung und Begleitung organisiert und durch einen besonderen zielgruppenspezifischen Blick auf besonders marginalisierte Gruppen, wie geflüchtete Frauen und strukturelle Analphabet*innen.
Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags
1. Ausgangssituation in Cottbus
Cottbus ist mit knapp 100.000 Einwohner*innen ein Mittelzentrum im Süden Brandenburgs. Es kann auch für die Stadt Cottbus keine Stunde Null der Migration benannt werden, trotzdem ist festzustellen, dass sich gerade in den letzten Jahren Cottbus zu einer Zuwanderungsstadt entwickelt hat. Durch internationale Studierende und Mitarbeiter*innen der B-TU (Universität) und Arbeitnehmer*innen insbesondere aus dem Nachbarland Polen und vor allem in den letzten beiden Jahren durch Menschen mit Fluchtbiographie.
Mit der verstärkten Zuwanderung von Flüchtlingen aus Kriegs- und Krisengebieten dieser Welt seit Ende des Jahres 2014 steht Cottbus vor bisher nicht gekannten Herausforderungen. Es sind innerhalb von zwei Jahren mehr als 3.000 Personen (insbesondere syrische Staatsbürger*innen) nach Cottbus gezogen, so dass entsprechende Vorbereitung in der vor allem bildungspolitischen Infrastruktur nicht entsprechend schnell geschaffen werden konnten. Menschen mit Migrations- und Fluchtbiographie aus über 20 Ländern werden auf Dauer oder zumindest auf lange Zeit in Cottbus leben. Fehlende Deutschkenntnisse sowie divergente Bildungs- und Sozialisationsbedingungen sind in Einklang mit dem deutschen Bildungs- und Ausbildungssystem zu bringen. Der hohe Anteil von jungen Menschen bis zum 27. Lebensjahr und viele Familien bzw. Mütter mit drei und mehr Kindern sind für das Gemeinwesen Chance und Herausforderung gleichermaßen. Motivation, Lern- und Integrationswillen bergen die Chance auf Bereicherung des Lebens in der Stadt vor allem hinsichtlich der Bildungs- und Arbeitsmarktsituation. Dem stehen zahlreiche Problemlagen gegenüber, die sich vor allem aus der relativ hohen Zahl von Asylsuchenden und Asylberechtigten ergeben, die in kurzer Zeit nach Cottbus gekommen sind. Die Notwendigkeit einer schnellen Integration, allem voran der Erwerb ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache, die Versorgung mit Kita-, Schul- und Ausbildungsplätzen, die Sicherung medizinischer und psychosozialer Versorgung, das Kennenlernen „deutschen“ Lebens, die Integration in die Wohngebiete der Stadt, die Bildungsarbeit mit der Aufnahmegesellschaft sowie die Auswirkungen und Folgen von Rassismus und Diskriminierung fordern die ehren- und hauptamtlichen Systeme derzeit bis an ihre Belastungsgrenzen. Hinzu kommt, dass es sich bei der Stadt Cottbus um ein Stadt unter Haushaltsvorbehalt handelt. Die Umsetzung von notwendigen Aufgaben erfolgt weisungsgebunden, als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe und als freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe. Freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben, die keinen Anspruch auf Erstattung von Bund und Land mit sich bringen, sind aber oft notwendig für gelingende Integration, die Herstellung des sozialen Friedens mit langfristiger Wirkung. An der Stelle muss die Kommune immer wieder kreative und flexible Möglichkeiten eruieren, wie zusätzliche Fördermittel und Stiftungsgelder oder eine strukturierte Zusammenarbeit zwischen allen Netzwerkpartner*innen organisiert werden kann. Manche Planungsprozesse, wie Kita- und Schulausbau sind jedoch nicht entsprechend schnell zu bewerkstelligen. Der daraus entstehende Unmut ist entsprechend aufzunehmen und Informationen transparent zu kommunizieren. Hinzu kommt, dass es sich auch bei Cottbus um eine typische ostdeutsche Stadt handelt bei der Migration und Fragen der Integration bisher keine so präsente Rolle gespielt haben. Die Bevölkerung ist entsprechend permanent aufzuklären und mitzunehmen. In Cottbus spielen Themen wie Alltagsrassismus, antimuslimischer Rassismus und Übergriffe von rechten Gruppierungen durchaus immer wieder eine nicht wegzudiskutierende Rolle. Darüber hinaus kommt es immer wieder zu Zusammenstößen von deutschen und syrischen (Jugend)gruppen sowohl im schulischen Kontext als auch an bestimmten Plätzen und Orten. Eine langfristige Integration muss also bedarfsorientiert und nachhaltig konzipiert werden und alle Cottbuser Einwohner*innen gleichermaßen im Blick behalten.
Das Integrationskonzept der Stadt Cottbus/Chóśebuz ist als dynamische Prozessbegleitung der Integration zugewanderter Menschen zu verstehen. Die aktuelle Situation wird deshalb ausschließlich digital unter www.cottbus.de/integration abgebildet. Die Darstellung des Prozesses in digitaler Form wird durch Thesen und Leitziele zur Integration begleitet, die von den Akteuren der Integrationsarbeit, der Stadtverwaltung und den Stadtverordneten entwicklet und abgestimmt wurde.
2. Impuls für die Umsetzung
Nach dem Inkrafttreten der Wohnsitzauflage §12a AufenthG hat sich das Land Brandenburg auf Nachfrage bei den Landkreisen und kreisfreien Städten dafür entschieden, innerhalb des Bundeslandes keine Wohnsitzauflage zu beschließen. Dies führte im Jahr 2016 und 2017 zu einem verstärkten Zuzug von bereits asyl- und bleibeberechtigten Menschen und deren Familiennachzug nach Cottbus. Das Beratungs- und Unterstützungssystem ist für die große Zahl der Zuziehenden nicht ausgestattet. Die Bildungsinstitutionen und Regeldienste sind an ihrer Belastungsgrenze, sowohl infrastrukturell als auch personell. Entsprechend wurde noch vor der Konzipierung eines Integrationskonzeptes ein Konzept für Migrationssozialarbeit (kurz MSA) etabliert. Die MSA für Menschen im Familiennachzug und für SGB-II Zuzieher/innen läuft faktisch in bestehenden kommunale geförderten Regeldiensten, und in den Angeboten der Jugendarbeit und Familienförderung.
Die besondere Zuzugssituation in Cottbus war letztendlich Auslöser, um die Integrationsarbeit und die Migrationssozialarbeit neu auszurichten und bedarfs- und lebensweltorientiert zu etablieren und organisieren. Dazu war es notwendig für die einzelnen Bereiche, die jeweiligen spezifischen Bedarfe zu eruieren und einen Gesamtidee mit entsprechenden Leitzielen für die Konzipierung der anstehenden Integrationsaufgaben zu formulieren und sich auf eine einheitliche Definition von Integration zu verständigen. Für alle notwendigen Problemlagen hat sich der Dreischritt aus Bedarfsanalyse, Definition von Zielen und die Einbindung aller relevanten Akteure als sinnvoll und handlungsleitend erwiesen.
3. Konzeption, Ziele und Zielgruppen
Die Zielgruppe des vorgelegten Gesamtkonzeptes sind grundsätzliche alle Cottbuser Einwohner*innen unabhängig ihrer Herkunft, ihres Geschlechts und ihres Aufenthaltsstatus, sowie Helfer*innen und Unterstützer*innensysteme und Behörden. Ziel ist die Gewährleistung eines Zusammenlebens, welches auf einer partizipativen und wertschätzenden Grundlage konzipiert wird. Dazu ist es notwendig Bedarfe zu kennen und auf diese lebensweltnah reagieren zu können. Eine Gesamtkonzeption muss demnach immer auch den Blick auf gesonderte und kurzfristig entstandene Bedarfe reagieren zu können, wie auch auf strukturelle Bedingungen, die durch bestimmte Gesetzesvorlagen oder Bestimmungen durch Land und Bund determiniert werden. Integration geschieht nicht am grünen Tisch sondern immer vor Ort in den Kommunen. Jede Kommune muss dann entsprechend in der Lage sein, auf besondere kommunale Bedingungen vor Ort flexibel reagieren zu können und evtl. auch eigene Modellprojekte und Interventionen etablieren zu können.
Die Migrationssozialarbeit, die in der Regel die Grundlage für Integration darstellt, ist mehrdimensional angelegt und richtet sich an Menschen mit Migrationsbiographie und ihre Unterstützer*innensysteme. Die Bedarfe, die Menschen mit Migrationsbiographie haben, reichen von niederschwelliger Orientierung bis zur fachspezifischer Beratung, wie bei deutschen Menschen entsprechend auch. Nur dass bei dieser Zielgruppe auf Spezifika wie die Sprachbarriere und divergente kulturelle Sozialisation und eine damit verbundene differenzsensible Beratungs- und Betreuungspraxis geachtet werden muss. Darüber hinaus spielen Fragen, wie die nach Traumatisierung, Leben und Aufwachsen im Exil oder in der Diaspora, das Erleben von Alltagsrassismus und die besondere Situation der fehlenden Lebensperspektive eine gewichtige Rolle, die das jeweilige pädagogische Setting rahmen. Migrationssozialarbeit findet als Querschnitt in allen Regeldiensten, Beratungsstellen und im Gemeinwesen statt und ist damit eine der wesentlich kommunal verantworteten Aufgabe.
Entwicklungsbedarf
Mitarbeiter*innen in den Regeldiensten, Beratungsstellen und in den offenen Angeboten im Gemeinwesen müssen 1) differenz- sprach- und kultursensibel beraten können, 2) in der Lage sein wichtige (alltags)kulturelle Übersetzung leisten zu können und 3) einen Blick haben für besondere Bedarfslagen der Zielgruppe.
Für eine gelingende Arbeit ist es darüber hinaus wichtig Sprach- und Kulturmittlung als wichtigen Baustein mitzudenken und frühzeitig die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften mit eigener Migrationsbiographie zu forcieren. Dafür sind Praktikumsplätze zu schaffen oder Angebote wie den BFD zu nutzen. Die Stadt Cottbus sieht derzeit in explizit folgenden Regeldiensten, Beratungsstellen und etablierten Angeboten die Notwenigkeit sich über Migrationssozialarbeit als Querschnitssaufgabe zu verständigen: Kita und Tagespflege, Schule, alle Bereiche des Jugendamtes und des Gesundheitsamtes (Schuleingangsuntersuchungen, Impfsprechstunde, Erstuntersuchung für den Familiennachzug und sozialpsychiatrischer Dienst), das Sozialamt sowie zielgruppen- und themenspezifische Beratungsstellen (Schwangerschaftskonfliktberatung, Frauenhaus, Suchtberatungsstellen, Schuldnerberatung, Verbraucherschutz, Pflegestützpunkt usw.)
Stadtteil- und Gemeinwesenarbeit
Dem Gemeinwesen besonders in den Quartieren und Stadtteilen kommt eine besondere Bedeutung zu, dass heißt dort findet in der Regel eine Erstorientierung statt, ein Großteil der Lebenszeit wird in der der jeweiligen Wohnform verbracht und der Stadtteil / Quartier stellt oft den lebensweltlichen Bezugsraum dar. Die Gemeinwesenarbeit kann sowohl das Zusammenleben im Quartier begleiten und positiv bestärken, als auch ein Frühwarnsystem für sich entwickelnde Konflikte darstellen. Der Zuzug betrifft alle Stadtteile in sehr hohem Maße. Zukünftig wird die Vermittlung und der Dialog für ein „gedeihliches Zusammenwachsen“, die Vermeidung von Segregation, Überbelegung und Obdachlosigkeit für die Stadt Cottbus im Mittelpunkt stehen.
Um diesen vielfältigen Aufgaben nachkommen zu können, wurden Stadtteilkonferenzen unter dem Themenschwerpunkt „Integration gemeinsam gestalten“ durchgeführt. Im Mittelpunkt standen die Vernetzung, eine Bedarfsanalyse und die Vermittlung von relevantem Wissen und Informationen. In den Stadtteilen wird am Thema in den bestehenden Netzwerken weitergearbeitet. Die Gesamtverantwortung für die Fragen von Integration und Netzwerkarbeit in den Stadtteilen haben Gremien und Akteure vor Ort.
Notwendig ist entsprechend eine einheitliche Koordinierung und Steuerung aller Integrationsprozesse, sowie eine stetige Bedarfsanalyse und Wirksamkeitsmessung. Dazu wurde in Cottbus ein Team etabliert, welches Integration und Bildung aufs engste miteinander verknüpft und die Beauftragten der Stadt Cottbus ebenfalls einbezieht. Diese Arbeitsstruktur ist direkt an der Rathausspitze angesiedelt. Integration wird damit zur „Chefsache“.
4. Vorgehen und Umsetzung
Das detaillierte Vorgehen wird in beiden Einzelprojekten (der Stadtteilarbeit und dem Wübben-Projekt) exemplarisch beschrieben. Weitere Ausführungen zu anderen Projekten finden sich auf der Homepage der Stadt Cottbus www.cottbus/integration.
5. Ergebnisse und Erreichtes
Aufgrund der strukturierten Steuerung der Aufgaben konnte innerhalb kürzester Zeit ein gut funktionierendes Netzwerk aufgebaut, Parallelstrukturen sinnvoll untersetzt und eine transparente Informations- und Umsetzungspolitik etabliert werden.
1) Wegen der im Einzelprojekt 1 beschriebenen Stadtteilkonferenzen wurden niederschwellige und lebensweltnahe Hilfe etabliert und die Netzwerke in den Stadtteilen sind Warnsysteme für neue Bedarfe und Entwicklungen. U.a. wurden neue Projekte im Rahmen der Förderung „Soziale Stadt“ etabliert, wie ein Integrationsmanagement, ein Projekt zur psychosozialen Versorgung und eine Sprachförderung für Kinder, die keine Kita besuchen. Die lebensweltnahe Begleitung wird in allen Stadtteilen gut und umfassend angenommen und die Migrationsberatungsdienste konnte damit deutlich entlastet werden.
2) Viele Bedarfe geflüchteter Frauen konnten aufgrund der Bedarfsanalyse genau benannt werden und notwendige Gelder und Akteure für die Bearbeitung dieser Bedarfe konnten eruiert werden. Sukzessive wird am Abbau der Benachteiligung geflüchteter Frauen gearbeitet. Die AG „Geflüchtete Frauen“ aber auch selbstorganiserte Frauengruppen bringen sich dabei intensiv ein.
3) Die umfangreiche und detaillierte Darstellung der besonderen Situation der Stadt Cottbus und die präzise Beschreibung notwendiger Hilfebedarfe aber auch funktionierender Lösungsansätze hat dazu geführt, dass die Stadt Cottbus in intensivem Gespräch mit der Landesregierung ist. Derzeit wird durch verschiedene Ministerien geprüft, inwieweit divergente und flexible Unterstützung durch sowohl Infrastruktur, finanzielle Hilfe und flexible Modellprojekte gegeben werden kann. Die Stadt Cottbus gilt mittlerweile als Brandenburger Seismograph für die Entwicklung von Integratiosnherasuforderungen.
4) Für das Einzelprojekt 2 „Bilden, Lernen und Bewusstwerdung - Erwachsenenalphabetisierung nach Paulo Freire“ gab es bei der Vorstellung auf der Entwicklungskonferenz „Integration von Flüchtlingen in Kommunen“ der Wübben-Stiftung und des Deutschen Städtetages am 30.11.2017 viele Nachfragen zur Umsetzung aus anderen Kommunen. Erfreulichstes Ergebnisse ist eine mögliche Kooperation mit der SchlaU Schule aus München.
6. Erfüllung der Bewertungskriterien
Die Konzipierung der Integrationsarbeit in Cottbus erfüllt alle geforderten Bewertungskriterien sowohl im Kontext der unterschiedlicher Teilprojekte und Aspekte als auch mit Blick auf die Verankerung als Querschnittsaufgabe und Maxime in der inhaltlichen und formalen Ausgestaltungen sämtlicher Aufgaben im Integrationsprozess.
Sämtliche neuen Projekte aber auch die mittlerweile institutionalisierten Aufgaben und Verabredungen basieren auf der Grundlage von Ausgangs- und Bedarfsanalysen. Dem Aufbau und der Umsetzung der psychosozialen Versorgung ist eine Umfrage vorausgegangen an der sich mehr als 50 verschiedene Träger und Institutionen beteiligt haben. Mit der Bedarfsanalyse geflüchteter Frauen konnten 25% der in Cottbus lebenden Flüchtlingsfrauen erreicht werden. Dem Aufbau von lebensweltnahen Stadtteilstrukturen wurden die Stadtteilkonferenzen als u. a. Bedarfserhebungsinstrument vorgeschaltet. Mittlerweile sind solch umfangreiche Netzwerke etabliert, dass sich für die verschiedenen auch kleinteiligen Aufgaben im Rahmen von Integration zeitnah und bedarfsorientiert analysieren lässt, welche Steuerung und Koordinierung oder Neujustierung benötigt werden. Eine regelmäßige Ausgangsanalyse ist bei jeglicher Neukonzipierung ebenfalls immanent, dabei spielen zahlenmäßige Entwicklungen ebenfalls eine Rolle, wie die Feststellung von Problemlagen und Handlungspotentialen.
Mit der Konzipierung des Integrationskonzeptes wurden erstmalig auch Integrationsziele definiert, deren Umsetzung wichtigste Maxime aller Akteure in Cottbus ist. Kurz zusammengefasst heißen die Ziele: 1) Schaffung uns Stabilisierung einer für alle nutzbaren Beratungsstruktur, 2) Bildung als Zugang zur Gesellschaft, 3) Integration in Arbeit - wesentliche Lebensgrundlage, 4) Gestaltung des sozialen Umfeldes, Wohnen und Gesundheit, 5) Organisation von Beteiligung und Teilhabe sowie 6) Schutz für einzelne zugewanderte Menschen. Den Zielen sind noch beschreibende Thesen als Grundlage formuliert, nämlich, dass I. Integration keine Einbahnstraße ist, II. Integration ein Generationsprozess sei, der Begleitung braucht, III. Integration transparent und im Dialog gestaltet werden muss, IV. Integration Beteiligungs- und Teilhabestrukturen benötigt sowie V. Integration benötigt ein friedliches und respektvolles Miteinander.
In der Regel ist die Umsetzung und die Begleitung von Integrationsprozessen von einer Qualitäts- und Wirksamkeitsprüfung begleitet. Zum Teil ist diese an Förderstrukturen sowie an die Übertragung von Landes- und Bundesaufgaben gebunden, die eigene Anforderungen an QM-Maßnahmen haben. Für einige Teilprojekte konnte aber auch die ansässige Universität (B-TU) für die Evaluation gewonnen werden.
Die besondere Situation in Cottbus (zahlenmäßig hoher und schneller Zuzug) hat dazu geführt, dass schneller als üblich verbindliche Netzwerke und Kooperationen aufgebaut werden mussten. In allen Teilbereichen des Integrationskonzeptes sind Akteure sowohl aus der klassischen Migrationsberatung und Migrationssozialarbeit beteiligt, wie auch Behörden, Regelinstitutionen und eine Vielzahl freier Träger und Migrant*innenselbstorganisationen. Diese Vernetzung erfolgt sowohl themen- und zielgruppenspezifisch oder lebensweltorientiert und kann entsprechend auf der Seite der Stadt Cottbus unter cottbus.de/integration nachgeschlagen werden.
Insbesondere weil die Stadt Cottbus an einer dauerhaften Integration und einem dialogischen Zusammenwachsen seiner Bevölkerung interessiert ist, wurden von Beginn an Menschen mit Flucht- und Migrationsbiographie in die Konzipierung eingebunden. Darüber hinaus ist es der Stadt Cottbus wichtig nicht so sehr auf Parallelangebote für Menschen mit Flucht- und Migrationsbiographie zu setzen, sondern alle bereits etablierten Strukturen soweit zu öffnen und zugänglich für jede Cottbuser*in zu machen. Dies ist die einzig nachhaltige Strategie, da so Begegnungs- und Dialogräume entstehen, die für ein gegenseitiges Kennenlernen, den Verständnis- und Vertrauensaufbau notwendig sind.
Mit der Etablierung des Teams für Integration und Bildung in enger Kooperation mit dem Cottbuser Integrationsbeauftragten werden seitens der Stadtverwaltung Cottbus alle Integrationsprozesse gebündelt und übergreifend gesteuert sowohl verwaltungsintern als auch extern. In die Dienstberatung der Rathausspitze und der vier Dezernate sowie in die Ausschüsse und die Stadtverordnetenversammlung wird regelmäßig über Bedarfe, Projekte, Entwicklungen und neue Herausforderungen berichtet und entsprechende Strategien festgelegt. Dies ist notwendig, um kommunalpolitische Entscheidungsträger*innen frühzeitig einzubeziehen und auf notwendige Entscheidungen aufmerksam machen zu können. Das Integrationskonzept ist in enger Absprache mit diesen Gremien entwickelt worden. Insoweit kann von einer kommunalen Gesamtkonzeption gesprochen werden mit Blick auf die Themenfelder wechselseitige Integration, integrierte Bildungsstrategien und Sozialplanung.
Besondere Bedarfe von speziellen Zielgruppen, wie migrantische Frauen und LSBTTIQ Personen wird gesondert Rechnung getragen. Hierbei geht es sowohl um die Sicherung von Gewaltschutz als auch um die Herstellung von Chancengleichheit. Darüber hinaus gibt es ein Modellprojekt für strukturelle Analphabet*innen, die insbesondere zunächst auf eine Alphabetisierung und Bildung in der Herkunftssprache abzielen.
Die meisten Konzepte lassen sich problemlos auf andere Kommunen übertragen. Insbesondere der Ansatz der Frauenbedarfsanalyse, das Netzwerk zu psychosozialen Versorgung, das Alphabetisierungprojekt sowie der Ansatz der Stadtteilkonferenzen. Mit einigen Kommunen läuft dieser Knowhow Transfer bereits.
Fragen zum Wettbewerbsbeitrag
C1 Fragen zur gesamtkommunalen Einbindung des Wettbewerbsbeitrags






C2 Fragen zur Konzeption und Ausrichtung des Wettbewerbsbeitrags


































Welche Handlungsfelder zur Integration von Zuwanderern und zur Förderung des Zusammenlebens mit der Bevölkerung vor Ort stehen in Ihrem Wettbewerbsbeitrag im Mittelpunkt? Bitte geben Sie an, ob sich das Handlungsfeld auf die Gesamtstadt oder das Quartier bezieht bzw., ob es sich um ein Projekt handelt.


































C3 Fragen zur Umsetzung des Wettbewerbsbeitrags
















































Einzelprojekte
Einzelprojekt 1























1 Überblick
Von November 2016 bis Januar 2017 fanden mit jeweils 30–50 TeilnehmerInnen in vier Cottbuser Stadtteilen zur Entwicklung der Integrationsarbeit vor Ort statt.
An den Konferenzen nahmen teil: Akteure aus dem jeweiligen Stadtteil, die mit Fragen der Integrations- und Migrationssozialarbeit vor Ort befasst sind und daran arbeiten, Akteure aus Behörden, d.h. aus den relevanten Fachbereichen der kommunalen Verwaltung, aus dem Jobcenter, aus der Bundesagentur für Arbeit, Akteure aus freien Trägern, die im Themenfeld regional oder überregional tätig sind und Akteure aus kommunaler Wirtschaft und Politik.
Die Konferenzen hatten als Ergebnisse:
- Die Akteure aus den verschiedenen Bereichen konnten direkt miteinander in Kontakt treten.
- Dies schloss die Klärung von persönlichen Ansprechbarkeiten und Arbeitsaufgaben wie auch die unmittelbare Klärung von Angeboten, offenen Fragen und Bedarfen ein.
- Die TeilnehmerInnen erarbeiteten gemeinsam Bedarfsbeschreibungen
- Mit der Diskussion von repräsentativen Fallbeispielen wurden eine thematische Fortbildung realisiert, neu entwickelte Steuerungsinstrumente vermittelt und konkrete Probleme gesammelt und diskutiert.
- Die TeilnehmerInnen trafen Verabredungen zur weiteren Zusammenarbeit.
Die Konferenzen wurden seitens der Stadt Cottbus initiiert, entwickelt und organisiert durch die Leiterin der Koordinierungsstelle Asyl und ihre Mitarbeiterinnen. In den Stadtteilen haben vorhandene Netzwerke und interessierte Akteure die Veranstaltungen mit vorbereitet und getragen. Der Prozess wurde begleitet, mit konzipiert und moderiert durch das Mobile Beratungsteam Cottbus.
2 Idee
Ausgangsidee seitens der Stadt Cottbus war es, die Integrationsarbeit in den Stadtteilen zu stärken, mehr über die Bedarfe zu erfahren, Angebote zu unterbreiten und bereits vorhandene Angebote den Akteuren zu vermitteln. Die Umsetzung dieser Idee sollte mit den Akteuren in den Stadtteilen und jeweils stadtteilbezogen entwickelt und ihrem jeweiligen Bedarf gerecht werden.
3 Stadtteilkonferenzen
Die Konferenzen mit jeweils 30–50 TeilnehmerInnen umfassten je vier Stunden und waren in drei Blöcke aufgeteilt. Alle TeilnehmerInnen erhielten in ihren Konferenzunterlagen spezifisches Informationsmaterial sowie individualisiertes Arbeitsmaterial.
Block 1 diente den direkten Gesprächen, dem gegenseitigen Kennenlernen, dem Austausch über jeweilige Arbeitssituationen und der gemeinsamen Sammlung von Bedarfen. Block 1 brachte Erkenntnisgewinne hinsichtlich: einer Darstellung der stadtteilbezogenen und der übergeordneten Bedarfe, des Wissens um die jeweils eigenen Bedarfe und die der anderen, des Wissens um ähnliche Bedarfe verschiedener Akteure sowie der Bearbeitung von Bedarfen auf Angebotsseite.
Kern von Block 2 waren zwei konstruierte Fallbeispiele geflüchteter Menschen in den Rechtskreisen des AsylbLG und des SGB II. Hierbei wurde der Fokus auf die Bedarfsschwerpunkte der Betroffenen gelegt. Im Wechsel von Fortbildungsanteilen und Diskussion wurden die einzelnen Schwerpunkte besprochen. Erkenntnisgewinne waren hier: Sichtbarkeit von sich überschneidenden Arbeitsfeldern und Schwerpunkten im Stadtteil, Informationen zu Rechtskreisen, Verfahrensabläufen, Steuerungsinstrumenten etc., weitere detaillierte Situations- und Bedarfsbeschreibungen, Hinweise auf vorhandene und geplante Angebote.
In Block 3 diskutierten die TeilnehmerInnen die weitere Arbeit und Vernetzung im Stadtteil und trafen Verabredungen dazu.
4 Dokumentation und Nachbereitung
Die KonferenzteilnehmerInnen erhielten eine umfangreiche Dokumentation der jeweiligen Veranstaltung. Sie umfasste eine strukturierte Zusammenfassung der Bedarfe zur Weiterarbeit, eine stadtteilbezogene Netzwerkkarte und eine Kontaktübersicht der TeilnehmerInnen, eine neu erarbeitete Handreichung der Stadt Cottbus. Die beschriebenen Bedarfe wurden durch die Stadt Cottbus an politische EntscheidungsträgerInnen kommuniziert. Die Netzwerke in den Stadtteilen haben in ihren folgenden Treffen Themen der Konferenz aufgenommen und arbeiten daran weiter. Die Stadtteilkonferenzen werden verstetigt und institutionalisiert.
Einzelprojekt 2























Ausgangslage
Spracherwerb, schulische und berufliche Bildung sowie Arbeitsmarktintegration sind für ein gelingendes Zusammenwachsen wichtige Faktoren. Im Zentrum des Modellprojektes steht eine Zielgruppe, die bisher kaum im Fokus stand, für die es bisher wenig Lösungsideen gab und die auch zukünftig wenig beachtet sein wird. Unter der Maxime „Jeder wird gebraucht und niemand darf verloren gehen“ soll in einem Modellversuch eine abgestimmte, passgenaue Maßnahme für junge Neuzugewanderte ohne und mit geringer Schulbildung etabliert werden, um ihre Bildungs- und Ausbildungschancen sukzessive zu erhöhen und sie in einem ersten Schritt an das Ausbildungssystem heranzuführen. Die Maßnahme wird in einer ersten Runde für maximal 15 Teilnehmer etabliert, dabei spielen der Aufenthaltsstatus und die Bleibeperspektive keine Rolle.
Ziele und Zielgruppe
Das Gesamtziel besteht in dem Anspruch, aussagekräftig sein zu können, über die genauen Bedarfe von jungen Neuzugewanderten ohne und mit geringer Schulbildung sowie über Gelingensbedingungen einer Bildungsstrategie für diese Zielgruppe. Möglicherweise kann nach Abschluss der Maßnahme ein vorläufiges Curriculum und eine Empfehlung zur Weiterentwicklung gegeben werden.
Der Modellversuch richtet sich an junge Menschen über 18 Jahre, die nicht mehr der Berufsschulpflicht unterliegen und in Maßnahmen des Jobcenters integriert werden müssen oder Anspruch auf eine Begleitung oder Beratung durch die Agentur für Arbeit haben. Zwischenziele können sich demnach direkt mit Bezug auf die Zielgruppe formulieren lassen oder Teilaspekte des Gesamtzieles sein. In der ersten Phase des Modellversuchs wird sich auf junge Männer zwischen 18 und 27 Jahren aus Afghanistan oder dem Iran konzentriert, deren Muttersprache Dari / Farsi ist.
Zwischenziele als Teilaspekte des Gesamtzieles sind die Eruierung von Perspektiven der Zielgruppe, die Eruierung der Erfolgsindikatoren einzelner Maßnahmenschritte, die Eruierung von strukturellen Bedingungen, die auf den Erfolg der Maßnahme und die Bedarfe der Zielgruppe einwirken sowie die Eruierung weiterer Sozialisations- und Bildungserfahrungen der Zielgruppe, die eine adäquate Bildungsstrategie determinieren.
Zwischenziele mit Wirkung für die Zielgruppe sind das sukzessives Heranführen an das Schul- und Ausbildungssystem, die Alphabetisierung in der Muttersprache und der deutschen Sprache, die Schulbildung zunächst in der Muttersprache, Praktika mit niederschwelligen Zugang sowie Perspektivenentwicklung, Kompetenzfeststellung und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit.
Ein langfristiges Ziel soll dann die Institutionalisierung dieses Projektes sein mit weiteren muttersprachlichen Pädagog*innen in den Sprachen Paschtu und Arabisch. Auch eine Etablierung an den Oberschulen und dem Oberstufenzentrum für junge Menschen, die noch der Schul- oder Berufsschulpflicht unterliegen wird bei Erfolg mit dem zuständigen Ministerium (MBJS) besprochen.
Inhaltliche Bausteine
Die inhaltlichen Bausteine sind kurz unter folgenden Schlagworten zu benennen: Alphabetisierung in der Muttersprache, Stadt- und Landeskunde, Clearing, Alphabetisierung in Deutsch, Berufsorientierung, freizeitpädagogische Angebote, Bildung, Kompetenzfeststellung, Beratung und Praktikum.
Kooperationspartner*innen
Neben den Trägern der Migrationssozialarbeit, dem Jobcenter, der Agentur für Arbeit, freie Träger der Jugendarbeit und den Kammern sind die engsten Kooperationspartner für das Projekt die hiesige Volkshochschule, die Schule des zweiten Bildungswegs und das Stadtmuseum. Evaluiert wird das Projekt durch den FB Soziale Arbeit der hiesigen Universität.
Zeitplan
Im Januar 2018 beginnen die Informationsveranstaltungen und die Auswahlgespräche für die erste Gruppe mit 15 Teilnehmern. Das Modellprojekt startet dann im Februar. Zunächst sind wöchentliche Evaluationstreffen mit der B-TU und den Projektbeteiligten angesetzt, um zeitnah auf Bedarfe und Entwicklungen reagieren zu können. Im Sommer soll dann die Erweiterung des Settings um einen Frauenkurs geprüft und ab September umgesetzt werden.
Anlagen
Fotos





