Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags
Titel des Wettbewerbsbeitrags
Kurzfassung des Wettbewerbsbeitrags
Die Lübecker Bürgerschaft hat das Lübecker Integrationskonzept mit dem Flüchtlingspakt des Landes Schleswig-Holstein verzahnt. Das Resultat war die Schaffung von zwei Koordinierungsstellen zur integrationsorientierten Aufnahme von Flüchtlingen in der städtischen Stabstelle Integration – Koordinierung Flüchtlingsarbeit. Beide Stellen werden zunächst vom Land SH gefördert. Im Rahmen dieser finanziellen Förderung des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein wurde Lübeck als Pilot-Kommune für die Prozesserarbeitung der integrationsorientierten Aufnahme von Flüchtlingen ernannt. Die Stabsstelle Integration hat dem Netzwerk externer und interner Aufnahme-, Beratungs- und Integrationsangebote eine Prozessstruktur gegeben, die von allen Akteuren gleichermaßen getragen wird. Dieses strukturierte und flexible Aufnahme- und Integrationsmanagement ermöglicht jedem Geflüchteten, unter Berücksichtigung seines individuellen Förderbedarfes, schnellen Zugang zu geeigneten Regelangeboten, Beratung, Sprach- und Bildungsangeboten oder Arbeit, um die Integration effektiver und effizienter auszugestalten.
Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags
Ausgangssituation in der Hansestadt Lübeck und Anlass für das Projekt
Das Thema Integration ist durch die hohen Zuwanderungszahlen in den Jahren 2015/2016 ins Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt und hat gleichermaßen von Bund, Ländern und Kommunen große Anstrengungen gefordert. Die Integration der geflüchteten Menschen findet vor Ort in den Kommunen statt und gemeinsam mit externen Trägern und der engagierten Zivilgesellschaft müssen partizipativ und „Hand in Hand“ Lösungen für vielfältige Probleme gefunden werden. Diese Situation ist keine vorübergehende und wird die Hansestadt Lübeck als dauerhafte Zukunftsaufgabe beschäftigen.
Die Bürgerschaft nahm diese Entwicklung zum Anlass und beschloss, das Lübecker Integrationskonzept mit dem Flüchtlingspakt des Landes Schleswig-Holstein zu verzahnen.
Die Umsetzung der interdisziplinären Querschnittsaufgabe für nahezu alle Fachbereiche in der Verwaltung, wird durch häufige Rechtsänderungen belastet und befindet sich in einem dynamischen Prozess der Anpassung und Optimierung, mit der Herausforderung Integration effektiver und effizienter auszugestalten.
Die Stabsstelle Integration hat sich mit Unterstützung des Landes Schleswig-Holstein der Aufgabe gestellt, dem Netzwerk externer und interner Integrationsangebote für Geflüchtete eine Prozessstruktur zu geben, die von allen Akteuren gleichermaßen getragen wird. Im Mittelpunkt standen dabei u.a. die Themen Wohnen, Sprache, Ausbildung, Bildung, Arbeit und Gesundheit.
Ergänzt wurde die Prozessdarstellung durch eine interne kommunale Abfrage zu flüchtlingsspezifischen Maßnahmen und Angeboten der Hansestadt Lübeck.
Die Prozesse dienen dazu Abkürzungen zu finden, Lücken zu schließen, Parallelstrukturen zu vermeiden und sorgen somit für schnellere und passgenaue Integrationsangebote für die Flüchtlinge unter Berücksichtigung ihres individuellen Förderbedarfes.
Der Stabstelle Integration kommt hierbei die Aufgabe zu, die Implementierung zu überprüfen, die Soll-Prozesse allen Akteuren (immer wieder neu) zur Verfügung zu stellen, Foren zur weiteren Ausgestaltung der Prozesse zu schaffen und ggf. neue Herausforderungen zu bearbeiten, kontinuierlich für die Aktualisierung der Prozesse und der Kontaktdaten zu sorgen und so dieses Steuerungsinstrument leben zu lassen.
Konzeption, Vorgehen und Umsetzung
Die Hansestadt Lübeck nahm als eine von zwei Pilotkommunen im Rahmen des landesfinanzierten Projektes an der Entwicklung von Prozessen zur integrationsorientierten Aufnahme von Flüchtlingen teil. Federführend für die Hansestadt Lübeck war die „Stabsstelle Integration – Koordinierung Flüchtlingsarbeit“, die im Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales, angesiedelt ist, von Frau Seeberger geleitet sowie von einer Koordinatorin und einem Koordinator für die integrationsorientierte Aufnahme von Flüchtlingen unterstützt wird.
Bei der Entwicklung der Prozesse zur integrationsorientierten Aufnahme wirkten darüber hinaus Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Einrichtungen mit, wie Ausländerbehörde, Meldebehörde, Soziale Sicherung, Fachbereich Kultur und Bildung (Jugendamt, Fachstelle UmA’s, Nachbarschaftsbüros, Kita, Berufsschulen, DaZ, Bildungsmanagement, Jugendzentren, Volkshochschule), Gesundheitsamt, Jobcenter. Weiterhin waren beteiligt die Agentur für Arbeit, die Schulbehörde, die Kammern IHK und HWK sowie Trägerorganisationen (u.a. Gemeindediakonie) und verschiedene Migrationsberatungsstellen.
Der Senator für Wirtschaft und Soziales, Herr Schindler, sowie der Bürgermeister Herr Saxe, als auch die „Steuerungsgruppe Integration“, in der u. a. Delegierte aller in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen sowie 5 VertreterInnen des Forums für Migrantinnen und Migranten (MSO) teilnehmen, um gemeinsam die Umsetzung des Integrationskonzeptes zu befördern und über die finanziell (Integrationsfonds) zu fördernden integrationsdienlichen Konzepte /Maßnahmen entscheiden, wurden über die Stabsstelle Integration informiert und eingebunden. Neben den Akteuren der Stadt Lübeck nahmen die Dezernentin des Dezernates 4 des Städteverbandes Schleswig-Holstein, Claudia Zempel, sowie der Leiter der Stabsstelle „Steuerung der integrationsorientierten Aufnahme von Flüchtlingen“ im Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Carsten Schreiber, an den Workshops teil.
Die gemeinsame Erarbeitung von Prozessen erstreckte sich im Kern über einen Zeitraum von Februar bis Mitte April 2017 und wurde von der Firma Syspons GmbH unterstützt. Die Prozessentwicklung begann am 3. Februar 2017 mit einem ganztägigen Auftaktworkshop gemeinsam mit der Stabsstelle Integration, um eine Rohversion der idealtypischen Prozesse in 9 Handlungsfeldern (Registrierung, Unterbringung, Wohnen & Meldewesen; Aufenthaltsrecht; Gesundheit; Leistungsbezug; Gesellschaftliche Integration; Frühkindliche Bildung, Schule, Berufsschule & Studium; Sprache, Ausbildung & Arbeit; Aufenthaltsbeendigung; Unbegleitete Minderjährige Ausländer (UmA)) zu entwerfen, Ziele festzulegen, beteiligte Akteure zu definieren und die Verantwortung zu bestimmen.
Anschließend wurden die Prozesse in engem Dialog mit der Stabsstelle und unter bilateraler Konsultation verschiedener Akteure in Lübeck weiter ausgestaltet. Es folgte ein erster verwaltungsinterner Workshop am 17. Februar 2017 mit Beteiligten aus verschiedenen Fachbereichen und unter Teilnahme des Landes, in dem die Prozesse – insbesondere auch an Schnittstellen zwischen einzelnen Fachbereichen – besprochen, Herausforderungen definiert und an verschiedenen Stellen Optimierungen beschlossen wurden. Im Nachgang des Workshops fanden unterschiedliche Klärungen von definierten Herausforderungen statt, welche in die Prozessdarstellungen eingearbeitet wurden. Darauf folgte ein zweiter Workshop mit Akteuren der Verwaltung sowie externen Akteuren am 23. März 2017. Im Nachgang wurden alle Prozesse final überarbeitet.
Über den gesamten Verlauf des Beratungsprozesses brachten viele Akteure der Stadt ihre Anregungen zu den Prozessen über die Stabsstelle Integration ein. Dies führte zu einer kontinuierlichen Überarbeitung und weiteren Optimierung der Prozesse. Anmerkungen des Landes zu den in Lübeck entworfenen Prozessen wurden der Stadt Lübeck zurückgemeldet und – soweit aus Sicht der Stadt nachvollziehbar – in die Prozesse übernommen. Im April wurde die Arbeit in Lübeck mit der Fertigstellung einer Powerpoint-Präsentation, die neben den Prozessen auch für alle beteiligten Akteure eine aufgabenbezogene Akteursbeschreibung sowie spezifische Kontaktdaten enthält, abgeschlossen.
Bisher Erreichtes
Mit den Prozessdarstellungen haben wir bisher eine abgestimmte, sichere und transparente Analysestruktur erreicht, die die integrationsorientierte Aufnahme optimiert, systematisch Schwachstellen ermittelt, Herausforderungen identifiziert, beschleunigte, flüssig laufende, effiziente Prozesse schafft, allen Beteiligten Orientierung gibt und damit faktische Verbesserung der gesamtstädtischen Situation erzielt. Es liegt nun erstmalig ein Organigramm des Verwaltungshandelns vor, mit allen internen und externen Akteuren sowie verbindlichen Handlungsstrukturen. Das ist ein Dialoginstrument, eine Kontaktbörse und ein Steuerungsinstrument zugleich. Die Prozessergebnisse sind die Arbeitsgrundlage für die kommenden Jahre.
Die nächsten Schritte sind:
Die Musterprozesse, die sich bewährt haben, in Verwaltungshandeln zu implementieren, die Umsetzung zu überprüfen, bei gleichzeitiger Ausweitung des Blickwinkels auf den bevorstehenden Familiennachzug sowie den Einbezug von allen Zugewanderten. Die Prozessdarstellung ist das Analyseinstrument. Damit nehmen wir immer wieder Analysen vor, um Impulse angepasst und gezielt setzen zu können. So erreichen wir die gewünschte Steuerungswirkung. Zugleich werden Stärken und Schwächen des Systems ausgelotet, um eine gute, belastbare Integrations- und Organisationsstruktur zu schaffen, die flexibel an jede Herausforderung angepasst werden kann. Die Koordinatoren für die integrationsorientierte Aufnahme von Flüchtlingen in der Hansestadt Lübeck sind dabei die Wissensträger und Integrationsmanager. Sie entwickeln ein kommunales Integrations- und ein modernes Zuwanderungsmanagement unter Einbindung aller internen und externen Akteure.
Die Bewertungskriterien des Wettbewerbs sind erfüllt, weil…
…die gesamtstädtische Strategie in Form der Integrationsprozesse den Zusammenhalt lokal stärkt und durch die sich daraus ergebende gegenseitige Unterstützung ein gutes Miteinander von Zuwanderern und Einheimischen erreicht wird.
„Zusammenleben Hand in Hand – Kommunen gestalten“ – dieses Motto ist zu unserer Handlungsprämisse geworden, die wir mit allen bereits genannten Akteuren, Interessengruppen, Trägern, Migrantenselbstorganisationen, ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und den Geflüchteten partizipativ umsetzen, indem wir alle Kompetenzen zusammengeführt, einbezogen und damit Strukturen optimiert haben.
Das Instrument zur Zuwanderungssteuerung hat einen ganzheitlichen Anspruch. Am Anfang des Konzeptes stand die Frage: Wann und wie ist das Ziel der Integration für die Zielgruppe der Neuzugewanderten erreicht?
Unter Berücksichtigung der vorbenannten, unterschiedlichen Handlungsfelder und mit Einbezug der relevanten Akteure auf kommunaler und externer Ebene konnten die Ziele festgelegt werden. Dabei wurden unterschiedliche Finanzmittel gebündelt, z. B. aus Förderprogrammen, dem Kommunalhaushalt sowie Stiftungsgeldern.
Die Verzahnung des Lübecker Integrationskonzeptes mit dem Flüchtlingspakt des Landes Schleswig-Holstein zieht sich durch das Konzept, wie ein roter Faden.
Die gesamtstädtischen Prozessdarstellungen beinhalten auch teilräumliche und quartiersbezogene Konzepte für die konkreten „Integrationsorte“ in den Stadt- und Ortsteilen, wobei Partizipation gefördert wird unter Beteiligung lokaler und lokal wirksamer Akteure (Quartiersbewohnerschaft mit und ohne Migrationshintergrund, lokale Unternehmen, soziale Institutionen wie Kitas, Schulen, Kirchen).
Das Strukturinstrument verdeutlicht den Integrationsbeitrag sozialer Infrastrukturen vor Ort und gleichzeitig den der lokal relevanten Akteure. Je nach Handlungsfeld sind auch sektorale Konzepte inbegriffen, wie beispielsweise zur Wohnungs- und Gesundheitsversorgung von Zuwanderern. Die Nachbarschaftsbüros sowie die Jugendzentren leisten mit einer Vielzahl kultur- und sprachsensibler Angebote im Gesamtgefüge der Integrationsprozesse einen hervorragenden Beitrag zur (lokalen) Integration.
Der im Konzept mitwirkende von der Hansestadt Lübeck und der Possehl Stiftung geförderte Sprach- und Kulturmittlerpool „Komm‘Mit“ des Sprungtuch e. V. schafft sprach- und kultursensibel (neue) Zugangswege zur Bevölkerung vor Ort und zu den Zuwanderern.
Die beiden Koordinatoren für die integrationsorientierte Aufnahme von Flüchtlingen in der Hansestadt Lübeck nutzen zum Informationsmanagement und zur Vernetzung ein eigenes Twitter-Profil (https://twitter.com/HLKoordinatoren) sowie diverse Verteiler.
Im Vorfeld des Projektes hat das Team der Stabstelle Integration – Koordinierung Flüchtlingsarbeit eine kommunale Abfrage an die Gesamtverwaltung gestartet, in der alle Maßnahmen mit Zuwandererbezug abgefragt wurden.
Es folgten themenspezifische Fachtage und Workshops, woraus die Bedarfe der Zielgruppe ermittelt werden konnten. Die Sensibilisierung und interkulturelle Öffnung der Verwaltung erfolgt durch das regelmäßig tagende Gremium „Kompetenzteam Flüchtlinge“ und die „Steuerungsgruppe Integration“.
Im Arbeitskreis „Migration“ und im Arbeitskreis „Jugendmigration und Bildung“ treffen sich alle städtischen und über die Grenzen der Hansestadt Lübeck wirkenden Akteure und Multiplikatoren zum Austausch.
Über das in der Hansestadt Lübeck seit 10 Jahren etablierte „Forum für MigrantenInnen“ finden auch die Migrantenselbstorganisationen ihre Stimme.
Fragen zum Wettbewerbsbeitrag
C1 Fragen zur gesamtkommunalen Einbindung des Wettbewerbsbeitrags






C2 Fragen zur Konzeption und Ausrichtung des Wettbewerbsbeitrags


































Welche Handlungsfelder zur Integration von Zuwanderern und zur Förderung des Zusammenlebens mit der Bevölkerung vor Ort stehen in Ihrem Wettbewerbsbeitrag im Mittelpunkt? Bitte geben Sie an, ob sich das Handlungsfeld auf die Gesamtstadt oder das Quartier bezieht bzw., ob es sich um ein Projekt handelt.


































C3 Fragen zur Umsetzung des Wettbewerbsbeitrags
















































Einzelprojekte
Einzelprojekt 1























Einzelprojekt 2























Anlagen
Fotos



